Wiederkehrende Prüfung von Sicherheitsschränken
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten hinsichtlich Prüfung und Wartung von Sicherheitsschränken?
Die Prüfung von Sicherheitsschränken wird maßgeblich durch die folgenden Gesetze, Vorschriften und Normen bestimmt
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Arbeitsstättenverordnung ArbStättV §4 Abs. 3
- Technische Regel für Betriebssicherheit 1203, befähigte Person (TRBS)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 510 (TRGS)
- EN 14470, Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke, Teil 1 und 2
Weitere Detailinformationen zu gesetzlichen Zusammenhängen finden Sie auf unserer Seite Prüfgrundlagen
Prüfung von Sicherheitsschränken
Der Betreiber einer Einrichtung (Unternehmen, Schule, Forschungseinrichtung) in der Sicherheitsschränke befinden, hat die Aufgabe eine befähigte Person mit der Prüfung des Sicherheitsschränke zu beauftragen. Der Prüfer muss die entsprechende Befähigung, siehe TRGS 1203 zur Durchführung der Sicherheitstechnischen Überprüfung, besitzen. Gefahrstoffschränke zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten sollten mindestens einmal jährlich einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit und Funktion unterzogen werden.